Schulordnung der Volksschule Mittertreffling    

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MitschülerInnen, LehrerInnen, Eltern und Gäste in der Schule werden immer gegrüßt!

  1. SCHULWEG, SCHÜLERTRANSPORT, VERKEHRSSICHERHEIT
  • Wählen eines möglichst gefahrlosen Schulweges.
  • Um den Kindern das Betreten der Schule gefahrlos zu ermöglichen, wird ein markierter Bereich „Elternhaltestelle“ geschaffen. Kinder, die mit dem Auto zur Schule gebracht werden, steigen an dieser gekennzeichneten Stelle aus.
  • Das Befahren der Schuleinfahrt ist nicht gestattet. (Ausgenommen Schulbus, Essensanlieferung, Anlieferungen)
  • Für den Weg vom und zum Schulgebäude bzw. Bus besteht keine Aufsichtspflicht für LehrerInnen.
  • Die SchülerInnen haben vor 7.45 Uhr keinen Einlass in die Klassenräume.
  • Nur Kinder, die für die Morgenaufsicht angemeldet sind, haben das Recht, sich ab 7.00 Uhr in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten aufzuhalten.
  • Nach dem Unterricht gehen die SchülerInnen in Begleitung einer Lehrperson in die Garderobe. Diese ist nach dem Ankleiden sofort zu verlassen (außer GTS-Kinder).
  • FußgeherInnen verlassen sofort das Schulgelände. Buskinder warten nur in der Wartezone auf ihren Bus bzw. gehen sofort zu den Haltestellen.
  1. SCHULHAUSund SCHULLIEGENSCHAFT
  • Jede Beschädigung und Verschmutzung innerhalb des Schulareals ist zu unterlassen bzw. sofort zu melden.
  • Laufen und Raufen ist im Schulgebäude verboten.
  • Das Bedienen der Schiebetüren, Fenster, Sonnenrollos und ähnlicher Einrichtungen ist den SchülerInnen generell untersagt.
  • Das Besteigen von Möbeln und Geländern ist im gesamten Schulareal verboten.
  • Zeit zum Jausnen ist in den dafür vorgesehenen Pausen. Auf Sauberkeit ist zu achten. Eine gesunde Jause ist obligatorisch.
  • Kaugummi und Dinge, die im Unterricht nicht benötigt werden, sind verboten.
  • Das Verlassen des Schulareals ist während der gesamten Unterrichtszeit und den Pausen verboten. 
  • Die ersten 20 Minuten der Mittagspause (= 60 Minuten) verbringen die SchülerInnen im Speisesaal. Über die Gestaltung der restlichen 40 Minuten entscheiden die FreizeitpädagogInnen.
  • Das Rauchen ist für alle Personen auf dem gesamten Schulareal verboten.
  • Das Werfen von Gegenständen und das Hantieren mit gefährlichen Dingen ist verboten.
  • Für den Turnunterricht ist geeignete Kleidung erforderlich. 
  • Nach dem Unterricht ist das Klassenzimmer in sauberem Zustand (kein Unrat auf dem Boden, in Bankfächern; Sessel oben) zu verlassen und von Lehrpersonen abzuschließen.
  • Vergessene Sachen können nach dem Verlassen des Gebäudes nicht mehr geholt werden oder nur in Begleitung einer schulinternen Person.
  1. HANDY, SMARTWATCHES MIT TELEFONFUNKTION, TABLETS, MUSIKGERÄTE, ELEKTRONISCHE GERÄTE

 

  • Das Mitführen von in Punkt 3 genannten Geräten wird u.a. ausDiebstahlgründen nicht empfohlen. Die Schule übernimmt bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung keine Haftung. 
  • Mitgenommene Geräte sind ausgeschaltet in der Schultasche aufzubewahren. 
  • Dies betrifft den gesamten Aufenthalt in der Schule, somit auch die Zeit während der Nachmittagsbetreuung.
  • Bei Missachtung, im Besonderen des Handyverbotes während des Unterrichts, kann die Lehrperson der Schülerin / dem Schüler das Handy abnehmen und je nach Häufigkeit und Schwere des Verstoßes dieses in der Direktion deponieren. Die Rückgabe erfolgt frühestens am nächsten Tag.
  • Der Nachweis über eine etwaige Beschädigung des Handys liegt beim Schüler / bei der Schülerin
  • In der Schule herrscht absolutes Fotografieverbot. Über Ausnahmen entscheidet die unterrichtende Lehrperson.
  • Das Mithören während des Unterrichtes, Tonaufnahmen, das heimliche Filmen oder Fotografieren von Lehr- oder Aufsichtspersonen oder eines Mitschülers / einer Mitschülerin stellen einen schweren Verstoß dar, und können zum Ausschluss der Schülerin / des Schülers führen, ebenso wie jede unautorisierte Veröffentlichung (Whatsapp, Internet, Presse, Facebook, Instagram, TikTok etc.), die interne Schulangelegenheiten betreffen oder im Zusammenhang mit Schulveranstaltungen stehen. Auf etwaige privatrechtliche Schadenersatzforderungen wird hingewiesen. 
  • Fotos, die mit Zustimmung der LehrerInnen gemacht werden (im Schulbetrieb, bei Schulveranstaltungen) dürfen schulintern verwendet und auf der Schulhomepage und der Homepage der Gemeinde veröffentlicht werden. Die Zustimmung dazu erfolgt bei der Schülereinschreibung auf dem Schüleraufnahmebogen.
  • Sollte dies nicht mehr gewünscht werden, muss eine schriftliche Erklärung an die VS Engerwitzdorf-Mittertreffling erfolgen.
  1. SAUBERKEIT und HYGIENE
  • Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter – Mülltrennung!
  • Wände dürfen nicht beschmiert oder in anderer Form verunreinigt werden.
  • Milchbecher werden in die Kistchen zurückgestellt.
  • In den Toiletten ist besondere Reinlichkeit geboten! Hände waschen! Kein Papier verschwenden; nirgends hinaufsteigen; Verunreinigungen bitte sofort melden.
  • Schmutzige Schuhe sind vor dem Betreten des Schulgebäudes zu reinigen. Besonders bei Nässe und im Winter bitte Schuhe im Eingangsbereich ausziehen. 
  • Die Schulkleidung muss sauber sein und der Situation angepasst werden.
  1. KATASTROPHENFÄLLE
  • Bewahrt Ruhe! Befolgt den Alarmplan! Alle Anweisungen sind strikt zu befolgen.

DEN ANWEISUNGEN DER LEHRPERSONEN UND FREIZEITPÄDAGOGINNEN IST UNBEDINGT FOLGE ZU LEISTEN!

  • Bei Unklarheiten bzw. Meinungsverschiedenheiten ist es wichtig, das Gespräch zu suchen, wobei die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer die erste Ansprechperson ist.

  1.    GÜLTIGKEIT
  • Änderungen der Schulvereinbarung werden vom Schulforum genehmigt und auf der Homepage der VS Engerwitzdorf-Mittertreffling veröffentlicht und haben ab diesem Zeitpunkt Gültigkeit.